Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Verbot von Holzheizungen
Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum.
Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
- Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
- Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
- Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
- Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Abstimmungsprozess.
Wir bitten in dieser entscheidenden Phase dringend um Unterstützung.
Im Folgenden finden Sie einen Musterbrief: Musterbrief Waldbesitzer an Abgeordneten
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!