Direkt zum Inhalt
Regensburger Straße 148
93309 Kelheim
Tel: 09441/175029
Fax: 09441/174916
info[at]wbv-kelheim.de

Aktuelles

Aktuelles

Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Verbot von Holzheizungen

Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.

Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum.

Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:

  • Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
  • Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
  • Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
  • Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).


Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Abstimmungsprozess.

Wir bitten in dieser entscheidenden Phase dringend um Unterstützung.

Im Folgenden finden Sie einen Musterbrief: Musterbrief Waldbesitzer an Abgeordneten

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Neue Waldprämie - Klimaangepasstes Waldmanagement

Das neue Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann somit starten.

Die Antragstellung ist über die Website www.klimaanpassung-wald.de bei der FNR möglich.

Zudem finden Sie nachstehend einige Informationen zur neuen Prämie.

 

Leitfaden: Vom Antrag zur Auszahlung

Auszug aus der Richtlinie: Die 12 Kriterien, die einzuhalten sind.

Gesamtüberblick über das Antragsverfahren.

 

Lesen Sie sich diese Dokumente durch und entscheiden Sie dann für sich selbst ob Sie die Kriterien erfüllen können und ob diese Prämie etwas für Ihren Betrieb und Ihren Wald ist.

Haben Sie schon einen positiven Förderbescheid erhalten? Dann melden Sie sich bitte bei uns!

Ihr Team der WBV Kelheim

 

Aktuelles rund um die Waldarbeit

Auch in diesen turbulenten Zeiten ist die Waldarbeit im Hinblick auf die Sturm- und Käferereignisse wichtig und notwendig.

Die regelmäßige Kontrolle der Fichtenbestände (letztjährige Befallsnester, besonnte Bestandsränder) ist nach wie vor entscheidend.


Die aktuelle Borkenkäfer-Vorhersage der Bayer. Forstverwaltung können Sie unter www.fovgis.bayern.de/borki/  einsehen.

 

Planen Sie einen Holzeinschlag oder benötigen Sie professionelle Hilfe bei der Aufarbeitung von Sturm- oder Käferholz, dann wenden Sie sich getrost an uns!

 

Telefon 09441 175029 oder siehe Rubrik "Kontakt"

© 2020-2023 WBV Kelheim w.V.
Diese Webseite wurde erstellt von: w3box WEB-Entwicklung